Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme HostelBerlin Betriebsgesellschaft mbH / Coffee INN Hostel berlin
I- Anwendungsbereich
1 . These Terms and Conditions govern contracts for the rental use of hotel rooms for lodging
purposes, as well as all other goods and services rendered by the hotel (hereinafter “the
hotel”) for the customer.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.
II- Vertragsschluss, Vertragsparteien, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Es liegt im Ermessen des Hotels, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Die Vertragsparteien sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag als Gesamtschuldner zusammen mit
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag als Gesamtschuldner zusammen mit dem
dem Kunden als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der allgemeinen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf
Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III- Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
und für die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
vom Kunden veranlassten Auslagen an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen
Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben wie Kurtaxe,
Kurtaxe, Stadt- oder Beherbergungssteuer, die der Kunde nach örtlichem Recht selbst schuldet.
Kommunalrecht selbst schuldet.
Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie bei Einführung, Änderung oder Wegfall der Mehrwertsteuer werden die Preise entsprechend angepasst.
der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung von lokalen Steuern auf den Vertragsgegenstand
des Vertragsgegenstandes nach Vertragsschluss. Bei Verträgen mit Verbrauchern
gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss
und dem Zeitpunkt der Vertragserfüllung länger als vier Monate ist.
4. Das Hotel kann einem nachträglich gestellten Antrag des Kunden zustimmen, wenn dieser
die darauf abzielen, die Anzahl der gebuchten Zimmer, die Leistungen des Hotels oder die Aufenthaltsdauer
oder die Aufenthaltsdauer des Kunden zu verringern, davon abhängig machen, dass dem Kunden eine angemessene Erhöhung des Preises für die
der Zimmer und/oder der sonstigen Leistungen des Hotels.
5. Rechnungen des Hotels, die kein Fälligkeitsdatum ausweisen, sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
unverzüglich zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Hotel berechtigt, die jeweils
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei
Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus kann das Hotel im Falle des Verzuges einen Betrag von 5,00 EUR pro Mahnschreiben verlangen.
Verzuges verlangen. Dem Hotel bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B.
z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, bei Vertragsabschluss zu verlangen. Die Höhe
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die Bestimmungen des
Gesetz bleiben unberührt.
7. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt des Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 zu verlangen oder die im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu erhöhen.
8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn oder während der Dauer des Aufenthaltes des Kunden VIII. Schlussbestimmungen berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthaltes des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 7 für bestehende und künftige Forderungen aus diesem Vertrag zu verlangen, soweit diese nicht bereits nach den vorstehenden Ziffern 6 oder 7 geleistet worden sind.
9. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Wege übermittelt wird.
V- Rücktritt durch das Hotel
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder eine nach Ziffer III Nr. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn
einen sachlich gerechtfertigten Grund, z. B. wenn
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer mit irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen reserviert werden, wie z. B.
die Identität des Kunden oder den Zweck des Aufenthalts im Hotel;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck oder der Grund für den Aufenthalt gegen das Gesetz verstößt;
– ein Verstoß gegen Klausel I. Nr. 2 vorliegt.
4. Aus einer berechtigten Stornierung durch das Hotel kann der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz herleiten.
VI- Verfügbarkeit der Zimmer, Übergabe und Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Verfügbarkeit.
3. Die Zimmer müssen dem Hotel am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die über die vertragliche Zeit hinausgehende Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 %, nach 18.00 Uhr 100 % des vollen Übernachtungspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen.
Der Kunde kann aus diesen Zuschlägen keine vertraglichen Ansprüche herleiten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
VII- Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die es zu vertreten hat. Es haftet ferner für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche, die
die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in dieser Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für vom Kunden eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Benutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Wünscht der Kunde die Mitnahme von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten Wert von mehr als 100 Euro oder sonstige Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 1.500 Euro mitbringen, ist ein gesonderter 6 Verwahrungsvertrag mit dem Hotel geschlossen werden.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, auch wenn hierfür ein Entgelt erhoben wird. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Sätze 1 bis 4 der vorstehenden Nr. 1.
4. Weckrufe werden vom Hotel mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt. Nachrichten für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden kann das Hotel Postsendungen und Warensendungen entgegennehmen, aufbewahren und – falls gewünscht – gegen Entgelt versenden.
Hierbei haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Sätze 1 bis 4 der vorstehenden Nr. 1.
VIII- Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Ort der jeweiligen Hotelniederlassung.
3. Für Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, sind im kaufmännischen Verkehr die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig. Soweit eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sind die Gerichte am Ort des Hotels zuständig.
Rücktritt des Kunden (Stornierung, Annullierung) / Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen (No Show)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einem Rücktritt vom Vertrag sollen in Textform erfolgen.
5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gleiches gilt für den Fall einer unbeabsichtigten Lücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3
Werden die Zimmer vom Kunden nicht in Anspruch genommen, so hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension und 60% für Vollpension zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch
Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen (No Show).
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Österreich und ist nach diesem auszulegen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
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